Wir beraten Sie in allen Fragen des Unternehmensrechts, auch bei der Gründung einer eigenen oder Übernahme einer bereits vorhandenen Firma. Dies gilt bei sämtlichen Fragen einschließlich der
Errichtung eines Gesellschaftsvertrags unter Berücksichtigung der angemessenen Rechtsform sowie bei Anmeldungen zu Registern.
Zum Unternehmensrecht gehören beispielsweise die rechtliche Beratung bei der Gründung von Gesellschaften (Wahl der geeigneten Rechtsform), individuelle Gestaltung der Gesellschaftsverträge
(Stammkapital, Gesellschaftszweck, Wettbewerbsverbot etc.) und die individuelle Gestaltung der Geschäftsführerverträge. Wirtschaftsrecht Münster / Münsterland Wirtschaftsrecht Münster /
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Insbesondere für mittelständische Unternehmen biete ich die Möglichkeit, meine Dienstleistung als „externe Rechtsabteilung“ auf der Grundlage eines dauerhaften Beratungsverhältnisses in
Anspruch zu nehmen. Dies gewährleistet eine umfassende rechtliche Betreuung bei gleichzeitiger Kostensenkung.
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