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Vorteile  -  Online-Scheidung

Durch die über Internet vorbereitete Scheidung kann Zeit und Geld gespart werden. Eine Online-Scheidung ist aber nur möglich und sinnvoll, wenn sie einverständlich erfolgt, d.h. wenn die Ehegatten seit mindestens knapp einem Jahr getrennt leben und sich über die wesentlichen Fragen der Trennung und Scheidung einig sind.

 

Wir setzen uns nachhaltig dafür ein . . .

 

  • ... die Scheidungskosten zu senken: So regen wir bereits in der Antragsschrift an, den Gegenstandswert der Scheidung bei besonderer Einfachheit um 25% zu mindern und weitere 250,- EUR pro Kind in Abzug zu bringen. In vielen Fällen schließen sich die Gerichte, die den Gegenstandswert nach Abschluss des Verfahrens abschließend festsetzen, dieser Auffassung an.
    Bis zu 40% der Gesamtkosten der Parteien können dadurch eingespart werden, indem die einvernehmliche Scheidung kostengünstig mit der Beauftragung nur eines Rechtsanwaltes durch die Antragstellerin oder den Antragsteller durchgeführt wird.
  • . . . den uns erteilten Auftrag auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken. Wir stellen Ihnen zudem keine Fahrtkosten oder sonstige Kosten in Rechnung. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen dadurch kein Nachteil entsteht.

 

Zeitersparnis  - www.scheidung-Münsterland.de


Der Mandant braucht keinen Termin in der Anwaltskanzlei wahrzunehmen, bei dem es ohnehin meist nur um reine Formalitäten geht. Er kann bereits über das Internet alle relevanten Daten an den Anwalt versenden.

Zusätzlich kann auch das Verfahren vor dem Familiengericht beschleunigt werden.
Dies geschieht dadurch, dass unmittelbar nach Erhalt der Rechnung der Gerichtskasse die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses erfolgt. Bis zu dieser Einzahlung bleiben die Gerichte erfahrungsgemäß untätig.
Darüber hinaus kann eine Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens dadurch erreicht werden, dass das Formular zum Versorgungsausgleich bereits direkt mit dem Scheidungsantrag eingereicht wird.
Auf dieser Seite können Sie das Formular zum Versorgungsausgleich herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und anschließend an meine Kanzlei senden. Bei gegebenenfalls auftretenden Fragen zum Ausfüllen kann mit uns bereits Kontakt aufgenommen werden.

Sollten Sie für die Kosten des Scheidungsverfahrens nicht aufkommen können, besteht für Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Auch hier sollte aus Gründen der Zeitersparnis der von Ihnen unterschriebene Prozesskostenhilfeantrag bereits mit den übrigen Scheidungsunterlagen bei mir eingereicht werden.

 

Kostenersparnis - www.scheidung-Münsterland.de


Da bei einer einverständlichen Scheidung nur diejenige Partei anwaltschaftlich vertreten sein muss, die den Scheidungsantrag einreicht, können die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalts vermieden werden.

Die Rechtsanwaltskosten sind grundsätzlich von demjenigen zu tragen, der ihn beauftragt hat. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die Parteien eine Vereinbarung mit dem Inhalt treffen, dass derjenige, der einen Rechtsanwalt nicht benötigt, sich an den Kosten für den Rechtsanwalt des Antragstellenden zur Hälfte beteiligt, was nur recht und billig erscheint.
Eine solche Vereinbarung kann zwar mündlich getroffen werden. Doch wer ganz sicher gehen will, sollte diese Vereinbarung schriftlich abschließen.
Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Vereinbarung nur zwischen den Parteien wirkt, so dass der Rechtsanwalt allein gegenüber der antragstellenden Partei seine Kosten durchsetzen kann.

Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ist das Scheidungsverfahren nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu berechnen.

Kontakt

Rechtsanwalt Th. Günther

Tel.-Zentrale: 0228 / 24035038

                 od.  0177 / 4153173

Fax: 0228 / 92934811

zentrale Mailanschrift:

info@scheidung-bonn.com



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